Allergene Stoffe oder Stoffgruppen laut "LMIV"

 

für glutenhaltige Getreide namentlich Weizen,

d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut und Khorosan-Weizen oder deren oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse 

 

für Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

 

H für Schalenfrüchte

d. h. Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Makadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

O für Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2

 

für Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

für Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

Quelle: https://www.ages.at/themen/lebensmittelsicherheit/allergene

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